+49 201 8 72 55 0 steuerberater@peterswachner.de

Zum 1. Januar 2025 sind bedeutende Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in Kraft getreten, die Arbeitgebende dringend auf dem Schirm haben sollten. Diese Anpassungen schaffen nicht nur verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen, sondern bringen zugleich neue Verpflichtungen mit sich. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass sie die Neuerungen aktiv umsetzen, um sowohl rechtlich abgesichert zu sein als auch sämtliche steuerliche Potenziale optimal zu nutzen.

Kernpunkt der aktuellen Änderungen ist eine erhebliche Anhebung der Höchstbeträge, bis zu denen Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Seit Jahresbeginn 2025 können Arbeitgebende und Mitarbeitende zusammen bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Konkret entspricht dies im Jahr 2025 einem jährlichen Betrag von rund 7.728 Euro oder 644 Euro monatlich. Davon bleiben 4 Prozent – entsprechend 3.864 Euro jährlich – zusätzlich frei von Sozialversicherungsabgaben.

Diese neue Regelung eröffnet Unternehmen spürbare Gestaltungsspielräume, um ihre Mitarbeitenden finanziell abzusichern und gleichzeitig Lohnnebenkosten zu senken. Gerade mittelständische Betriebe und größere Unternehmen profitieren deutlich davon, da sie die betriebliche Altersvorsorge nun attraktiver als Instrument der Personalbindung und steuerlichen Optimierung einsetzen können.

Eine weitere wichtige Regelung, die bereits seit 2022 gilt, ist der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen der Entgeltumwandlung. Arbeitgebende müssen grundsätzlich einen Zuschuss von 15 Prozent auf umgewandelte Entgeltbestandteile ihrer Mitarbeitenden leisten, sofern durch diese Entgeltumwandlung Sozialversicherungsersparnisse entstehen. Diese Regel gilt unabhängig von der Unternehmensgröße und betrifft somit alle Arbeitgebenden gleichermaßen. Hierbei empfiehlt es sich, die bestehenden Vereinbarungen zu überprüfen und die Regelung transparent zu kommunizieren, um Sicherheit und Vertrauen bei den Mitarbeitenden zu schaffen.

In der Praxis sollten Unternehmen dringend überprüfen, ob bestehende Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge noch den aktuellen Anforderungen entsprechen oder angepasst werden müssen. Gerade ältere Vertragsgestaltungen könnten inzwischen nicht mehr optimal sein und möglicherweise zu ungewollten steuerlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen führen.

Aus steuerlicher Perspektive bleiben alle Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersvorsorge weiterhin als Betriebsausgaben abzugsfähig, was sich positiv auf die steuerliche Gewinnermittlung und die Liquiditätsplanung des Unternehmens auswirkt. Gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung können Sie die betriebliche Altersvorsorge strategisch betrachten und so sämtliche neuen Möglichkeiten der Optimierung voll ausschöpfen.

Ebenfalls empfiehlt es sich, regelmäßig zu prüfen, welcher Durchführungsweg – Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse oder Pensionsfonds – optimal zur individuellen Unternehmensstruktur und zu Ihren Mitarbeitenden passt. Jeder dieser Wege bietet unterschiedliche Vorteile hinsichtlich Steuerfreiheit, Sozialversicherungsersparnis und Verwaltungsaufwand.

Unsere Empfehlung lautet deshalb klar: Nutzen Sie die Änderungen der betrieblichen Altersvorsorge 2025 als Chance, Ihr Unternehmen noch attraktiver und zukunftssicherer zu gestalten. Als Ihre steuerlichen Partner unterstützen wir Sie gerne dabei, bestehende Verträge zu überprüfen, Anpassungen vorzunehmen und sämtliche steuerlichen Vorteile bestmöglich auszuschöpfen.