Grundfreibetrag 2025 und Einkommensteuertarif: Was sich geändert hat – und was das steuerlich bedeutet
Zum 1. Januar 2025 ist der Grundfreibetrag auf 12.096 Euro gestiegen. Damit setzt der Gesetzgeber ein Signal zur steuerlichen Entlastung, insbesondere mit Blick auf die Effekte der kalten Progression. Gleichzeitig wurden auch die Eckwerte im Einkommensteuertarif angepasst. Für Unternehmer, Gesellschafter-Geschäftsführer und Selbstständige ist es jetzt wichtig, die Änderungen in die laufende Steuerplanung einzubeziehen – insbesondere im Hinblick auf Gehaltsstruktur, Ausschüttungen und Vorauszahlungen.
Der Grundfreibetrag markiert die Grenze, bis zu der keine Einkommensteuer erhoben wird. Durch die Anhebung fällt ein größerer Teil des Einkommens aus der Besteuerung heraus – ein Effekt, der insbesondere bei niedrigen und mittleren Einkommen spürbar ist. Doch auch für höhere Einkommen ist die Reform relevant: Die Tarifzonen wurden verschoben, sodass die Progression im Steuertarif etwas abgemildert wird. Der Spitzensteuersatz greift nun erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 66.761 Euro (bisher: 62.810 Euro).
Für Unternehmen und deren steuerliche Vertretung ergeben sich daraus konkrete Handlungsfelder: Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Geschäftsführervergütungen sowie Einkünfte aus Beteiligungen sollten hinsichtlich ihrer steuerlichen Wirkung erneut geprüft werden. Auch Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer 2025 könnten durch die neuen Werte neu kalkuliert werden – unter Umständen ergibt sich Spielraum für Anpassungen.
Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, bereits bestehende Gestaltungen im Bereich der privaten Entnahmen, Gewinnverwendungen oder Investitionsplanungen im Lichte der neuen Tarife neu zu bewerten. Gerade dort, wo Einkommen auf mehrere Personen verteilt wird – etwa in Familiengesellschaften –, entstehen häufig neue steuerliche Optimierungsmöglichkeiten.
Die Anhebung des Grundfreibetrags 2025 ist keine revolutionäre Veränderung, aber ein wichtiger Schritt zur inflationsbedingten Entlastung. Im Unternehmenskontext lohnt sich ein genauer Blick – insbesondere im Rahmen einer proaktiven Steuerstrategie für das laufende Jahr.