+49 201 8 72 55 0 steuerberater@peterswachner.de

Neben den bisherigen Regelungen beabsichtigt das Bundeskabinett weitere Förderungen, die da wären

  • Sonderabschreibungen von 50 % für rein elektrische Lieferfahrzeuge
  • die Privatnutzung eines betrieblichen Elektro- oder extern aufladbaren Hybrideelektrofahrzeug wird steuerlich halbiert (1% auf den halben Bruttolistenpreis). Die bereits bestehende gesetzliche Regelung soll bis Ende 2030 verlängert werden.
  • Auch die bestehende Regelung wonach das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridefahrzeug im Betrieb des Arbeitgebers steuerfrei ist, soll ebenfalls bis Ende 2030 verlängert werden.
  • zu Jahresbeginn 2019 wurden die Jobtickets steuerfrei gestellt- allerdings unter Anrechnung auf die Entfernungspauschale. Künftig soll die Möglichkeit geschaffen werden die Jobtickets Arbeitgeberseitig mit 25 % pauschal zu besteuern; dafür entfällt die Anrechnung der Entfernungspauschale
  • zu Jahresbeginn wurde die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads durch den Arbeitgeber steuerfrei gestellt. Diese Regelung, die sowohl für herkömmliche als auch Elektrofahrräder gilt soll bis Ende 2030 verlängert werden

Wir werden beobachten, inwieweit die Absichten ein mögliches Gesetzgebungsverfahren überstehen.

Wir verwenden Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.