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„UNTER STEUERN VERSTEHEN WIR NICHT
NUR DIE ABGABE AN DEN STAAT, …“

„… sondern auch eine ausgeklügelte und gesetzes-
konforme Steuerung der finanziellen Belange
unserer Mandanten. Wir sind Ihre Steuerleute
im Behörden-Ozean und lotsen Sie sicher durch
die eine oder andere Klippe.“

„FÜR ANDERE MAG STEUERBERATUNG
EINE TROCKENE MATERIE SEIN …“

„… Wir bei PETERS & WACHNER arbeiten mit viel
Leidenschaft und jahrelanger Erfahrung daran, kleine und
große wirtschaftliche Konzepte zu gestalten.“

„WAS UNS ANTREIBT? …“

„… Der fast sportliche Ergeiz, gewissenhaft und
unter Beachtung sämtlicher Vorschriften die
bestmögliche Lösung für unsere Mandanten zu erzielen,
denn Sie sind uns wichtig. Wir möchten zu Ihrem Erfolg
wesentlich beitragen.“

Icon Rechtsbehelfsverfahren

RECHTSBEHELFSVERFAHREN

RECHTSBEHELFSVERFAHREN: WENN ES SCHON „FAST ZU SPÄT” IST

Im Falle eines Rechtsbehelfsverfahrens unterstützen wir Sie umfassend und kompetent. Sollten Sie sich mit Ihrem Sachbearbeiter bei der Steuerbehörde uneins sein, versuchen wir zunächst eine außergerichtliche Einigung bei Finanzämtern und vor Oberfinanzdirektionen in Ihrem Sinne zu erwirken. Wie bei vielen Dingen kann es jedoch vorkommen, dass keine Einigung möglich ist – für diesen Fall zeigen wir Ihnen Ihre Erfolgsaussichten im Finanzgerichtsverfahren auf und begleiten Sie dabei. Hier stehen uns erfahrene Spezialisten als Partner zur Verfügung.

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