Die Elektromobilität bleibt auch 2025 ein zentrales Thema in der steuerlichen Beratung. Der Gesetzgeber setzt weiterhin gezielt Anreize, um Unternehmen und Privatpersonen bei Investitionen in elektrisch betriebene Fahrzeuge und die dazugehörige Ladeinfrastruktur zu unterstützen. Für die Praxis bedeutet dies: Wer sich frühzeitig mit den steuerlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzt, kann Investitionen nicht nur nachhaltiger, sondern auch steuerlich effizient gestalten.
Dienstwagenbesteuerung
Ein wesentlicher Vorteil betrifft weiterhin die Besteuerung von elektrisch betriebenen Dienstwagen. Für rein elektrische Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, gilt bei privater Nutzung eine besonders günstige Regelung: Bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 Euro wird lediglich 0,25 Prozent des Listenpreises monatlich als geldwerter Vorteil angesetzt. Für Fahrzeuge oberhalb dieser Grenze greift ein reduzierter Satz von 0,5 Prozent.
Damit bleibt der elektrische Dienstwagen auch für höherwertige Fahrzeugklassen steuerlich attraktiv und stellt für Unternehmen ein wirkungsvolles Instrument der Mitarbeitendenbindung dar.
Degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge
Zusätzliche steuerliche Spielräume ergeben sich durch die degressive Abschreibung für betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge. Für Fahrzeuge, die Unternehmen zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 anschaffen, können im Jahr der Anschaffung 75 Prozent der Anschaffungskosten steuermindernd geltend gemacht werden. In den Folgejahren erfolgt die Abschreibung mit abgestuften Sätzen.
Diese Regelung führt zu einer deutlichen Entlastung in der Anfangsphase der Investition und verbessert insbesondere die Liquidität in den ersten Nutzungsjahren.
Ladeinfrastruktur und steuerfreie Vorteile im Rahmen der Elektromobilität
Auch der Ausbau der Ladeinfrastruktur wird steuerlich weiterhin unterstützt. Die Kosten für die Installation von Ladepunkten auf dem Firmengelände können von Arbeitgebenden als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Zudem bleibt das Aufladen von Elektrofahrzeugen am Arbeitsplatz steuerfrei, unabhängig davon, ob es sich um ein Firmen- oder Privatfahrzeug handelt.
Für Unternehmen bietet dies die Möglichkeit, ohne zusätzlichen steuerlichen Aufwand einen Mehrwert für ihre Mitarbeitenden zu schaffen und gleichzeitig den Umstieg auf Elektromobilität aktiv zu fördern.
Förderung privater Investitionen
Neben unternehmerischen Maßnahmen profitieren auch Privatpersonen von stabilen steuerlichen Rahmenbedingungen. Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2025 sind von der Kfz-Steuer befreit – für bis zu zehn Jahre, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030. Ergänzend bestehen weiterhin Fördermöglichkeiten für private Ladeinfrastruktur, abhängig von regionalen und bundesweiten Programmen.
Die steuerlichen Anreize rund um die Elektromobilität sind 2025 vielfältig und klar strukturiert. Unternehmen können durch die Kombination aus günstiger Dienstwagenbesteuerung, degressiver Abschreibung und steuerfreien Zusatzleistungen erhebliche Vorteile erzielen. Auch für Privatpersonen bleibt der Umstieg auf Elektromobilität steuerlich attraktiv. Entscheidend ist, Investitionen frühzeitig zu planen und steuerlich sauber einzuordnen.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, die bestehenden Fördermöglichkeiten zu prüfen und Investitionen in Elektromobilität sinnvoll in Ihre steuerliche Gesamtstrategie einzubetten.