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Klimaschutz und weiterführende gesetzliche Regelungen

Die bisherige Regelung zur Besteuerung der privaten Nutzung von Dienst- bzw. Betriebsfahrzeugen wird bis zum Jahr 2030 verlängert. Dabei können folgende gesetzliche Änderungen für den einen oder anderen von wesentlicher Bedeutung sein:

  • Die Privatnutzung von Fahrzeugen, die keine Kohlendioxidemission haben und deren Bruttolistenpreis nicht mehr als 40.000 Euro beträgt, wird nur noch zu einem Viertel besteuert (1/4 vom Bruttolistenpreis anstelle 1,0 bzw. ½)
  • Reine Elektronutzfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder können eine Sonderabschreibung von 50% der Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung beanspruchen
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